Kleinunternehmer besser abgesichert

Markt / 20.03.2013 • 22:09 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Ministerrat hat Gesetzespaket für Klein- und Einpersonenunter­nehmen beschlossen.

Wien. Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetzespaket für Klein- und Einpersonen-unternehmen beschlossen. Eine konkrete Entlastung für Jungunternehmer bringt die Möglichkeit des zinsenfreien Aufschubs von Versicherungsnachzahlungen. In den ersten drei Jahren nach Gründung zahlen Selbstständige verringerte Beiträge zur Sozialversicherung. Nach dieser Zeit, kommt es allerdings für bestimmte Beiträge – insbesondere in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung für das dritte Jahr – zu Nachverrechnungen. Statt wie bisher nach dem dritten Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu zahlen, was auch für erfolgreiche Jungunternehmer zu Liquiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei über drei Jahre – in zwölf Teilbeträgen – möglich sein.

Zudem haben Unternehmerinnen die Möglichkeit, für die Dauer des Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung ruhend melden. Weiters können Gewerbetreibende neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen und müssen in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihre Umsätze müssen allerdings unter der Grenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die Einkunftsgrenze von 4641,60 Euro darf nicht überschritten werden. Schließlich soll zunächst für 2014 ein Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet werden. Aus diesem Fonds soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und kleinen Betrieben mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge in berücksichtigungswürdigen Fällen ein Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe.

„Gemeinsam mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Krankengeld für Selbstständige ab der 6. Woche und der Verdoppelung des Wochengeldes für Unternehmerinnen konnte das Netz der sozialen Absicherung für die Ein-Personen-Unternehmen noch dichter geknüpft werden“, freut sich Susanne Rauch, Sprecherin der Vorarlberger Ein-Personen-Unternehmen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg.

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