Befreiung von der GSVG

Markt / 19.10.2014 • 18:50 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

schwarzach. Gewerbetreibende und Ärzte können rückwirkend für das Jahr 2014 eine Befreiung von der Kranken- und der Pensionsversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) beantragen. Für Ärzte besteht die Befreiungsmöglichkeit nur hinsichtlich der Pensionsversicherung.

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der Jahresumsatz 2014 maximal 30.000 Euro und die steuerpflichtigen Einkünfte 2014 maximal 4743,72 Euro nicht übersteigen. Der Befreiungsantrag muss bis zum 31. Dezember 2014 bei der SVA eingebracht werden. Die Befreiung kann auch während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld bzw. bei Bestehen einer Teilversicherung während der Kindererziehung beantragt werden, wenn der monatliche Umsatz 2500 Euro und die monatlichen Einkünfte 395,31 Euro nicht übersteigen.

Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal zwölf Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren) und Personen die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Weiters sind Personen über 57 Jahre antragsberechtigt, wenn sie die jeweiligen Grenzen in den letzten fünf Jahren nicht überschritten haben. Ein Antrag auf Befreiung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit (z.B. einem Dienstverhältnis) ein Versicherungsschutz gegeben ist.

Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG

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