“Euro-Lohn rechtlich problematisch”

Lohnsenkungen und Euro-Lohn sind verboten, sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund.
Heerbrugg, Bern. (VN-reh) In Liechtenstein wird als Reaktion auf die Anhebung des Mindestkurses über Euro-Löhne für Grenzgänger diskutiert (die VN berichteten). Brigitte Haas, stv. Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer bestätigt, ohne konkrete Namen zu nennen, dass einzelne Betriebe bereits über Einsparungen nachdenken. Und da stünden auch Euro-Löhne für Grenzgänger zur Diskussion. Auch Schweizer Firmen könnten die Löhne senken, befürchten die Gewerkschaften im Nachbarland. Ins Visier geraten könnten insbesondere die Gehälter der Grenzgänger.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund stellt jedoch klar: All diese Maßnahmen sind verboten. „Gewisse Arbeitgeber möchten den Grenzgängern den Franken-Lohn kürzen oder in Euro auszahlen. Andere möchten gar allen Arbeitnehmern, auch den in der Schweiz wohnhaften, den Lohn neu in Euro ausbezahlen. In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag, die Löhne durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken. Diese Maßnahmen widersprechen allen einschlägigen arbeitsrechtlichen Prinzipien und der Rechtsprechung.“ Der Arbeitgeber verfüge zwar über Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne. Er könne Löhne jedoch nicht einseitig senken. Und die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmern sei verboten. Genau darum handle es sich, wenn ein ungünstiger Wechselkurs die Ertragsaussichten einer Firma trübt. Zudem verbiete das Diskriminierungsverbot eine unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort. Ist es möglich, für alle Mitarbeiter, unabhängig von Wohnort, Euro-Löhne auszubezahlen? Oder den Lohn an den Euro anzubinden? Nein, sagt der Gewerkschaftsbund. Solche Klauseln würden eine verbotene Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmern darstellen.
„Empfehlen, davon abzusehen“
Auch beim Arbeitgeberverband Rheintal (AGV) häufen sich nach eigenen Angaben die Anfragen nach einem Euro-Lohn für Grenzgänger. Aber auch dort weist man darauf hin, dass Lohnsenkungen bzw. die Einführung von Euro-Löhnen bei Grenzgängern rechtlich problematisch sind. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft habe in einem Urteil vom 17. Dezember 2012 entschieden, dass ein solches Vorgehen eine indirekte Diskriminierung darstellt und gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstoße. „Obschon es nach unserer Auffassung gute sachliche Gründe für eine Lohndifferenzierung bei Grenzgängern und inländischen Arbeitnehmern gibt, besteht die Gefahr, dass eine solche Regelung erfolgreich bei Gericht angefochten werden könnte“, heißt es von AGV-Sekretät Thomas Bolt. Man empfehle daher, von solchen Maßnahmen abzusehen. Allenfalls können mit den betroffenen Mitarbeitern einvernehmliche Lösungen angestrebt werden.
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