Vertrauen in Lebensmittelhandwerk

Regionale Lebensmittelhandwerker sind von EU-Verordnung zur Nährwertkennzeichnung befreit.
Feldkirch. (VN) Nach zweijährigem Verhandlungsmarathon hat das Lebensmittelgewerbe einen großen Erfolg für alle regional tätigen Betriebe erreicht: Sie sind von der EU-Verordnung zur Nährwertkennzeichnung befreit. Mit Dezember 2016 sind verpflichtend die „Großen Sieben“ auf allen verpackten Lebensmitteln anzugeben – Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Österreich hat nun bei der Umsetzung der Verordnung auf die Handwerker Rücksicht genommen: Wenn sie die selbst hergestellten Lebensmittel direkt an die Kunden verkaufen, müssen sie die Nährwerte nicht angegeben. Innungsmeister Wolfgang Fitz zu dieser Regelung: „Die handwerkliche Herstellung macht aus jedem Produkt ein Unikat, das wird nicht nur von Kunden geschätzt, sondern auch von den Behörden anerkannt.“

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