Galgenfrist für Heta
Frankfurt. (VN) Das Frankfurter Landgericht hat eine Entscheidung im Rechtsstreit der Heta mit der deutschen Bad Bank FMS wegen des FMA-Zahlungsmoratoriums vertagt. Es sind vom Gericht, wie von mehreren Seiten verlautete, neue Schriftsätze angefordert worden. Weiterverhandelt wird am 9. Juni. Eine befürchtete ungewollte Insolvenz der Heta ist damit vorerst abgewendet. Die Schriftsätze sollen bis 10. Mai eingebracht werden. Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens.