Verfassungsbeschwerde nach Meusburger-Urteil

Markt / 19.05.2016 • 21:27 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Edelbert Meusburger und Anwalt Nicolas Stieger erwarteten sich vom OGH ein anderes Urteil. Foto:VN/Steurer
Edelbert Meusburger und Anwalt Nicolas Stieger erwarteten sich vom OGH ein anderes Urteil. Foto:VN/Steurer

OGH verschärft Strafe für Steuerprüfer Meusburger. Anwalt Stieger legt Verfassungsbeschwerde ein.

Wien, Schwarzach. (VN-sca) Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 500.000 Euro fasste der frühere Leiter der Großbetriebsprüfung beim Finanzamt Feldkirch, Edelbert Meusburger, am 5. Mai 2015 vor dem Landesgericht Feldkirch aus. Zu hoch, befanden der inzwischen 70-Jährige und sein Anwalt Nikolas Stieger: „Wir waren von dem Urteil sehr überrascht“, sagte er damals im Gespräch mit den VN.

Ernüchterung

Stieger hatte Nichtigkeit angemeldet und war überzeugt, dass vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) die Dinge im Sinne seines Klienten klargestellt werden. Umso größer die Ernüchterung nach dem Urteil, das der OGH am Mittwoch gefällt hat. Die Strafe wurde nämlich deutlich angehoben. Die obersten Richter befanden, dass die Strafe des Landesgerichts zu niedrig angesetzt war. Vorgeworfen wurde dem einst mächtigen Finanzbeamten die Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit einem Schaden von über drei Millionen Euro zugunsten der Firma DMG. Die Firma hat ihr Hauptquartier inzwischen in die Schweiz verlegt, der ebenfalls angeklagte Unternehmer Richard Morscher hat nach dem Freispruch im vergangenen Jahr sein Unternehmen nach Liechtenstein übersiedelt. Nun wurde der ehemalige Großbetriebsprüfer zu einer Strafe von 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, zehn Monate davon soll er auf jeden Fall absitzen, allerdings könnte er auch mit einer Fußfessel davonkommen, so die Mediensprecherin des OGH, Helene Bachner-Foregger. Die Geldstrafe ob seines Beitrags zur Abgabenhinterziehung haben die Richter auf 1,2 Millionen Euro erhöht – und zwar unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Doch für den bisherigen Hofrat Meusburger und Anwalt Stieger ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Verfassungsbeschwerde

Anwalt Stieger ist empört: „Ich bin vom System sehr enttäuscht“, sagt er im Gespräch mit den VN und sieht Meusburger gleich dreifach bestraft: wegen Amtsmissbrauchs und nach dem Finanzstrafgesetz sowie durch den damit einhergehenden Amtsverlust und die damit verbundene Streichung der Pension. „Ich weiß auch nicht, wie Meusburger die Strafe bezahlen soll, eine Strafe muss auch bewältigbar sein“, so Stieger. Überlegt wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof und/oder eine Verfassungsbeschwerde, bestätigt Anwalt Stieger. Denn es könne nicht sein, dass man für ein und diesselbe Tat gleich dreifach bestraft werde, zweifelt der merkbar verärgerte Bregenzer Anwalt an diesem Justizsystem.

Chronologie des Falles Meusburger

2003: Erste Gespräche über die Ansiedlung des Maschinenbaukonzerns Gildemeister.

2008: Der Leiter der Großbetriebsprüfung, Edelbert Meusburger, geht in Pension, gleichzeitig erste Untersuchung durch das Büro für interne Angelegenheiten.

2010: Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Meusburger

2011: Der Schaden durch die Begünstigung von Gildemeister betrage rund 30 Mill. Euro, Meusburger beruft sich auf Absprachen mit Vizekanzler Gorbach und Finanzminister Grasser.

2012: Die Staatsanwaltschaft lehnt die Einstellung des Verfahrens ab. In der Folge Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen bei Meusburger.

2013: Weitere Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen. Im Dezember Anklage, Meusburger erhebt Einspruch.

2015: Prozess am Landesgericht Feldkirch, Verurteilung Meusburgers. Nächste Instanz angerufen.

Mai 2016: Prozess am OGH, Verschärfung der Strafen des LG. Verfassungsbeschwerde angekündigt.

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