Regeln für “Roaming neu”

Das EU-Parlament ebnet den Weg für die Abschaffung der Roaminggebühren.
Brüssel. (VN) Ab Mitte Juni können Reisende ohne Zusatzkosten im europäischen Ausland mobil telefonieren und im Internet surfen. Das EU-Parlament billigte am Donnerstag offiziell einen Kompromiss mit den Mitgliedstaaten über Roaminggroßhandelspreise. Die neuen Regeln gelten für die 28 EU-Staaten sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein, nicht aber für die Schweiz. Auch nach dem 15. Juni kann es teuer werden, in einem Schweizer Netz zu landen. Speziell beim Surfen: In der Regel kostet jedes einzelne verbrauchte MB 15 Euro.
Obergrenze festgelegt
Die EU etabliert nun Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzenvon 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Jänner 2022. Doch es gilt für User eine ganze Reihe weiterer Dinge zu beachten, so die Arbeiterkammer Vorarlberg:
„Unlimitiert“ auch im EU-Ausland? Hier wird eine Grenze eingezogen, die sich nach einer Formel berechnet. Ein Beispiel: Die Grundgebühr beträgt 20 Euro, diese wird durch den Preis dividiert, den die Netzbetreiber einander für 1 GB verrechnen dürfen, ergibt 2,59, und das wird mal zwei genommen. Als Resultat kommt 5,19 heraus. Dieser „unlimitierte“ Tarif würde 5,19 GB kostenlose Datennutzung im Ausland ermöglichen.
Roam like at home
Vom Heimatland ins Ausland zu telefonieren, bleibt auch in Zukunft teuer. Das gilt auch übers Eck: Wenn ich in Deutschland bin und nach London telefoniere, ist das zwar Roaming, aber ich zahle dafür denselben Preis, wie wenn ich zuhause wäre. Bestehende Tarife müssen umgestellt und Kunden darüber informiert werden, was ,Roam like at home‘ für sie bedeutet.
Ist ein Tarif ohne Roaming denn überhaupt erlaubt? Es gibt keine Verpflichtung, Roaming anbieten zu müssen. Das Handy bleibt in diesem Fall im Ausland gesperrt – außer man kauft ein (teures) Roamingpaket hinzu.
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