Gewerkschaft jubelt, Verärgerung bei Wirtschaftskammer

Feldkirch Jubel in der Gewerkschaft und Entsetzen in der Wirtschaftskammer hat die am Donnerstag von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten hervorgerufen. ÖGB-Präsident Erich Foglar freut sich über einen „Meilenstein für die Arbeitswelt“. Für Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske ist die Entscheidung ebenfalls „richtig und wichtig“.
Indes sieht Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler darin eine „kopflose Hauruck-Aktion“ und eine vertane Chance, dem Thema mit Augenmaß zu begegnen. „Die daraus folgenden Mehrkosten für die Unternehmen und die Rechtsunsicherheit für die Arbeitnehmer werden massiv sein.“ Eine mittelfristige Angleichung sei zwar richtig. Er hätte sich aber eine wohlüberlegte Angleichung gewünscht. „Das heißt, dass branchenspezifisch sinnvolle Lösungen in den Kollektivverträgen aufrecht bleiben müssen, die Angleichungen mit entsprechenden Übergangsphasen zu versehen sind und die gesetzlichen Änderungen in Abstimmung mit allen Sozialpartnern vorzunehmen sind.“
Aber was bedeuet die Angleichung in der Praxis? Für Arbeiter gelten künftig die gleichen, also längeren Kündigungsfristen wie für Angestellte. Das tritt aber erst mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Zudem erhalten Arbeiter wie Angestellte bereits ab dem zweiten Arbeitsjahr einen Entgeltfortzahlungsanspruch für acht Wochen. Neu ist auch, dass bei einer einvernehmlichen Lösung der Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus die Entgeltfortzahlung zu leisten hat. Die Änderungen treten mit 1. Juli 2018 in Kraft. Auch sind Arbeiter künftig bei Dienstverhinderungsgründen nicht mehr schlechter gestellt als Angestellte.