1,2 Millionen für berufliche Perspektiven

Landesregierung stellt im Bereich Jugendbeschäftigung Förderung für mehrere Projekte bereit.
Bregenz Jugendlichen beim Einstieg ins Berufsleben aktive Hilfestellung geben: Das bleibe fester Bestandteil der Vorarlberger Arbeitsmarktpolitik. Die Landesregierung hat für mehrere Projekte, Initiativen und Maßnahmen im Bereich Jugendbeschäftigung kürzlich wieder Budgetmittel freigegeben, „insgesamt erneut fast 1,19 Millionen Euro“, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser mit. Vorarlberg investiere massiv in die Jugendbeschäftigung, machen Wallner und Rüdisser deutlich: „Nach wie vor gilt: In Vorarlberg soll kein Jugendlicher zurückgelassen werden.“ Ein wichtiges Instrument sei darüber hinaus die Beschäftigungs- und Ausbildungsgarantie für Jugendliche. Sie stelle sicher, dass jeder Jugendliche, der länger als drei Monate arbeitssuchend vorgemerkt ist, innerhalb der nächsten drei Monate ein Job- oder ein Ausbildungsangebot erhalte.
Die Landesbeiträge fließen in den Betrieb der überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ), in welchen Jugendlichen eine zusätzliche Chance geboten wird, um fit für den Arbeitsmarkt zu werden. Dafür stehen 2017/2018 insgesamt 182 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Zudem wird das bewährte Projekt „Ausbildungsberater“ weitergeführt, welches Ausbildungsbetriebe in Vorarlberg bei der Umsetzung einer systematischen Ausbildungsplanung unterstützt. Dadurch können Verbesserungen in der Qualität der Lehrausbildung erreicht werden.
Am geförderten VHS-Götzis-Lehrgang zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, der im Rahmen der „Initiative Erwachsenenbildung“ durchgeführt wird, nehmen 2017/2018 insgesamt 20 Jugendliche und junge Erwachsene teil. Die von AMS und Land gemeinsam finanzierte Maßnahme „Überbetriebliche Lehrausbildung“ ist an junge Lehrstellensuchende mit erfüllter Schulpflicht gerichtet, die trotz intensiver Vermittlungsversuche (noch) keine geeignete Lehrstelle gefunden haben. Auf junge Menschen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren mit abgeschlossener oder abgebrochener Pflichtschulausbildung, abgebrochener Lehre und dem Wunsch nach einer Lehrausbildung zielt die Maßnahme „Praktische Berufsorientierung“.