Patentanwälte brauchen Studienjahr
Wien Patentanwälte müssen künftig Jus-Studienzeiten im Ausmaß von einem Studienjahr nachweisen. Das sieht eine Novelle zum Patentanwaltsgesetz vor. Im Gegenzug wird die erforderliche Praxiszeit für die Eintragung in die Patentanwaltsliste um ein Jahr verkürzt. Bislang brauchten sie keine juristische Ausbildung. Voraussetzung war der Abschluss eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiums, Praxiszeit und die staatliche Patentanwaltsprüfung.