Ohne Registrierung nichts mehr wert

Ab 1. September müssen auch Bestandskunden ihre Handywertkarten registrieren lassen.
Schwarzach, Wien Seit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. Bestandskunden – also jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben – können ab 1. September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. Die Registrierung der Wertkarten ist im Handyshop oder online (je nach Anbieter zum Teil auch in Postfilialen, Fachhandel und Supermärkten) möglich. Konsumenten müssen sowohl aktiv für die Kommunikation genutzte SIM-Karten als auch in Geräten selbst eingebaute registrieren. Wertkartennutzer müssen dem Mobilfunkanbieter ihren Namen, Titel und Geburtsdatum nennen, sonst ist das Aufladen der Wertkarte ab 1. September 2019 nicht möglich. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden.
Die Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verrechnen. Während die Onlineregistrierung in der Regel kostenlos ist, wird die Identifizierung in Shops manchmal kostenpflichtig angeboten. Links zu den einzelnen Betreiberinfos sind auf der Website des Telekomregulators zu finden (https://www.rtr.at/de/tk/Wertkartenregistrierung).
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