Erfinder der Pauschalreise Thomas Cook lässt Hunderttausende Urlauber sitzen

Markt / 23.09.2019 • 22:22 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Tausende Thomas-Cook-Kunden sind an den Flughäfen gestrandet. Reuters
Tausende Thomas-Cook-Kunden sind an den Flughäfen gestrandet. Reuters

Was Kunden des gestürzten Reisegiganten Thomas Cook jetzt wissen müssen.

London, Schwarzach Die Nachricht von der Insolvenz des Tourismuskonzerns Thomas Cook trifft auch viele Vorarlberger. Schließlich ist Thomas Cook mit seinen Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Last Minute sowie der Fluggesellschaft Condor auch in Österreich eine Branchengröße. „Wir loten derzeit letzte Optionen aus. Sollten diese scheitern, sehen wir uns gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen“, teilt die Österreich-Tochter mit. Wann dies der Fall sein wird, war am Montag noch unklar. Thomas Cook hat die Pauschalreise überhaupt erst erfunden und erstmals 1841 angeboten.

Für die Reisenden wirft das Grounding viele Fragen auf, etwa jene, ob man die gebuchte Reise, wenn diese in den nächsten Tagen startet, überhaupt antreten soll, ob man die Anzahlung zurückbekommt und was mit Nur-Flug-Buchungen passiert.

Der ÖAMTC empfiehlt ebenso wie AK-Konsumentenschützer, sich vorerst einmal am Abreiseort einzufinden und die Reise anzutreten, weil die Insolvenz allein nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde muss seine „Reisebereitschaft“ zeigen, um seine Ansprüche zu wahren. Dann gilt es weitere Anweisungen der Leistungserbringer (z. B. Airline oder Hotel) abzuwarten.

„Müssen Reisende wegen der Insolvenz im Urlaub nochmals Leistungen erbringen, z. B. für die Unterkunft, so können auch diese Ansprüche nach einer Entscheidung des EuGH geltend gemacht werden“, informiert die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie empfiehlt, alle Zahlungen, die zusätzlich anfallen, gut zu dokumentieren, Rechnungen sind aufzubewahren.

Ab Insolvenzantrag beginnt die wichtige 8-Wochen-Frist zu laufen. Binnen dieser Frist müssen Reisende ihre Ansprüche auf Rückerstattung aller geleisteten Kosten beantragen – am besten schriftlich. Pauschaltouristen sind gut abgesichert, Individualreisende, die sich ihre Reise selbst zusammengestellt und kein „Paket“ gebucht haben, sind vor einer Insolvenz nicht geschützt.

Serviceline für betroffene österreichische Kunden: AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Telefon: + 43 1 525 03 681, Mail: thomascook.at@allianz.com, Polizzennummer 02-1034065014-0. Informationen erhalten Kunden auch bei ihrem Reisebüro oder dem AK-Konsumentenschutz. VN-sca