Steuerreformgesetz 2020

Markt / 29.09.2019 • 19:17 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Steuerreformgesetz 2020

Rankweil Am 19. September wurde im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2020 beschlossen. Dieses bringt ab dem Jahr 2020 eine Entlastung für Geringverdiener und Kleinunternehmer.

Sozialversicherungsbonus: Für Dienstnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu 15.500 Euro gibt es eine zusätzliche Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 300 Euro. Damit auch Pensionisten davon profitieren, wurde der Pensionistenabsetzbetrag um 200 Euro erhöht. Für Selbstständige und Landwirte wurde der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85 Prozent gesenkt.

Kleinunternehmer: Kleinunternehmer, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer (und Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) befreit. Diese Umsatzgrenze wurde von 30.000 auf 35.000 Euro erhöht. Wenn die Befreiung in Anspruch genommen wird, entfällt auch das Recht auf Vorsteuerabzug.

Pauschalierung: Für Kleinunternehmer wurde eine neue Pauschalierungsmöglichkeit beschlossen. Wenn die Umsätze 35.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, können die Betriebsausgaben pauschal mit 45 Prozent der Einnahmen angesetzt werden. Für Dienstleistungsunternehmen betragen die pauschalen Betriebsausgaben 20 Prozent. Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben dürfen nur die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgezogen werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Abnutzbare Anlagegüter bis zu einem Wert von 400 Euro können im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Diese Grenze wurde von 400 auf 800 Euro erhöht.

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Bahl Fend Bitschi Fend
Steuerberatung GmbH & Co KG

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