Wien Viele Unternehmer arbeiten von zu Hause aus. Für diese gibt es nun eine Erleichterung. Denn das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden kann künftig mit bis zu 1200 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Auch dann, wenn der Raum sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird. „Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss zur besseren Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Diese Maßnahme ist ein großer Entlastungsschritt für junge Unternehmen und Ein-Personen-Unternehmen“, erklärt Susanne Rauch-Zehetner als EPU-Sprecherin der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Damit passe die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbedingungen der Arbeitswelt von heute an.
Bisher war ein Arbeitszimmer zu Hause nur dann eine Betriebsausgabe, wenn der Raum ausschließlich betrieblich genutzt wurde.