Hohenems Das Wasserrechtsverfahren ist für die Gegner, und dazu zählt auch die Stadt Hohenems, einer der wichtigsten Trümpfe im Ringen um die Erweiterung des Steinbruchs im Ortsteil Unterklien. Die Firma Rhomberg Steinbruch GmbH & Co OG wollte, so der Plan, dieses Verfahren zusammen mit der UVP-Prüfung abwickeln. Doch damit ist nichts, wie das den VN vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts feststellt.
Für Bürgermeister Dieter Egger eine gute Nachricht, wie er im Gespräch mit den VN feststellt. Damit ist zwar noch nicht endgültig entschieden, wie es weitergeht, aber es sei ein wichtiger Etappensieg, der die Rechtsmeinung der Stadt unterstreiche. Erst Ende März hat Rhomberg Bau beschlossen Beschwerde gegen den vorliegenden Feststellungsbescheid einzulegen. Grund: Die gestellte Frage sei von der Behörde nicht ausreichend beantwortet worden. „Wir wissen nach wie vor nicht, ob wir das Thema Wasserrecht im UVP abhandeln dürfen. Damit besteht für uns weiter eine gewisse Rechtsunsicherheit und wir versuchen dies vor dem ganzen Instanzenzug zu klären“, erklärte dazu Rupert Grienberger, Geschäftsführer Rhomberg Bau.
Das ist nun geklärt, somit kann der von Grienberger angesprochene Instanzenzug weitergeführt werden. Egger vermutet, dass Rhomberg mit dem Antrag versuchte, das sensible Wasserrechtsverfahren zu umgehen. Das könne aber, so der Bürgermeister, nur die zuständige Behörde entscheiden, „da kann Rhomberg auch keinen Antrag stellen“.