Innsbruck Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit seinem am Montag zugestellten Beschluss das Rechtsmittel der UniCredit Bank Austria AG in Sachen BTV in allen Punkten abgewiesen. Die UniCredit hatte Rekurs gegen eine Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck eingelegt. Im Jänner hatte bereits die erste Instanz das Ansinnen, mittels gerichtlichem Antrag auf Sonderprüfung Kapitalerhöhungen der BTV zu attackieren, zurückgewiesen. Nun hat auch das Oberlandesgericht Innsbruck die Rechtsansicht der BTV auf 160 Seiten ausführlich und vollinhaltlich bestätigt. „Dabei hat es ausdrücklich ausgesprochen, dass die BTV sowohl die Regeln über die Kapitalaufbringung als auch jene über die Kapitalerhaltung jeweils zur Gänze eingehalten hat“, freut sich BTV-Chef Gerhard Burtscher. Zudem verfügte das Gericht, dass gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel an den OGH mehr zulässig ist und verurteilte die UniCredit zur Tragung der Verfahrenskosten.