Ab 2021 müssen Banken auch Schließfächer ihrer Kunden ins Kontenregister eintragen. dpa
Banken müssen Schließfächer eintragen. Immer mehr Behörden können Einsicht nehmen.
Wien In Österreich folgt der nächste Schritt in Richtung des gläsernen Bankkunden. So befinden sich Änderungen für das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Bankwesengesetz, Bundesabgabenordnung, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz in Begutachtung. Grund ist die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.
Diese Änderungsvorschläge bringen (sofern so beschlossen) zwei wesentliche Veränderungen für Bankkunden. So müssen Banken ab 2021 in das vom Finanzministerium geführte Kontenregister nun auch die Schließfächer der Kunden eintragen. Gleichzeitig soll auch der Kreis der für das Kontenregister abfrageberechtigten Behörden erweitert werden. Auch ohne begründeten Verdacht, etwa bei einer Betriebsprüfung.
Gewisses Unbehagen
Werner Böhler, Vorstandschef der Dornbirner Sparkasse und Sprecher der Vorarlberger Banken, bestätigt die vorgesehenen Gesetzesänderungen. „Aus Sicht der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist das wohl eine notwendige Maßnahme. Allerdings bleibt ein Unbehagen, weil damit jetzt alle Kunden für die Behörden noch transparenter werden. Es ist zweifellos ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bankkunden.“ Böhler schätzt, dass es in Vorarlberg 15.000 Schließfächer bei Banken geben dürfte.