Wolfurt Wolfgang Fitz, Innungsmeister des Lebensmittelgewerbes, hofft auf einen Umsatzersatz auch für jene Betriebe des Lebensmittelgewerbes, denen als Zulieferer und Dienstleister der derzeit geschlossenen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wichtige und teils existenzielle Geschäftsgrundlagen wegfallen. Je nach Kundenstruktur macht dies zwischen 30 und 90 Prozent am Gesamtumsatz aus. „Ein Fleischer oder Bäcker beispielsweise, der fast ausschließlich Restaurants und Hotels beliefert, ist zwar auf dem Papier nicht von diesen gesetzlichen Regelungen für die Gastro- und Hotelbranche betroffen – faktisch gibt es aber keinen Unterschied zwischen direkt und indirekt: Der Betrieb hat keine Geschäftsgrundlage mehr und erhält dafür bisher auch keinen Umsatzersatz“, führt Wolfgang Fitz aus.