Letzte Steuerinfos zum Jahresende

Rankweil Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundliegende Vertrag vor dem 1. 1. 2016 abgeschlossen bzw mit der Bauausführung oder Sanierung vor dem 1. 1. 2016 begonnen wurde. Zu den Topf-Sonderausgaben zählen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung.
Für die Topf-Sonderausgaben und auch sonstige Sonderausgaben (Nachkauf von Pensions-versicherungszeiten, freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, Renten, Steuerberatungskosten, Kirchenbeiträge und Spenden) gilt, dass diese nur dann bei der Veranlagung 2020 steuerlich geltend gemacht werden können, wenn diese noch 2020 bezahlt werden.
Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 2875,18 Euro investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2020 von 122,19 Euro. Die prämienbegünstigten Einzahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man, wie in den Vorjahren, für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1200 Euro pro Jahr noch 18 Euro.
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Bahl Fend Bitschi Fend
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