Das ändert sich 2021

Neuerungen Ab 2021 kann für die Taxifahrt der Fahrpreis schon im Vorfeld ausgemacht werden. Arbeitgeber können Mitarbeitern jede Art von Ticket für den öffentlichen Verkehr steuerfrei zur Verfügung stellen. Schließfächer müssen gemeldet werden, und das AMS startet eine große Joboffensive. VN, dpa
Ein Überblick über alle Neuerungen im kommenden Jahr.
schwarzach Auch im kommenden Jahr wird die Coronapandemie unser Leben bestimmen. Verschiedene Hilfen für Betriebe laufen weiter. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer Neuerungen, die Bereiche wie Arbeit, Steuern oder Finanzen betreffen.
Gehälter. Das Plus bei Löhnen und Gehältern liegt großteils bei 1,5 Prozent. Metaller und öffentlich Bedienstete bekommen 1,45 Prozent.
Steuern. Es wird etwa die Steuer auf Menstruationsprodukte auf zehn Prozent halbiert, ebenso wie jene auf Reparaturdienstleistungen. In Hotels, Gastronomie und Kultur bleibt der Mehrwertsteuersatz bis Ende 2021 coronabedingt bei fünf Prozent. Der auf 55 Prozent erhöhte Spitzensteuersatz wird verlängert.
Corona-Hilfen. Die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft noch bis Ende März. Im Februar wird über deren Zukunft beraten. Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, EPU und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern können im neuen Jahr weiterhin die Hilfen aus dem Härtefallfonds in Anspruch nehmen. Vorerst bis 15. März 2021. Zumindest bis Ende März verlängert wurden die Abgabenstundungen für Unternehmen. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig. Die Pendlerpauschale wird trotz Homeoffice oder Kurzarbeit ausgezahlt. Der Fixkostenzuschuss für Unternehmen kann bis Juni 2021 beantragt werden. Auch der Verlustersatz kann 2021 beantragt werden. Ebenso die Covid-19-Investitionsprämie.
Joboffensive. Aus der Corona-Joboffensive sind für das kommende Jahr 426 Mill. Euro vorgesehen. Die AMS-Stellen in den Bundesländern haben den regionalen Arbeitskräftebedarf bei Unternehmen erhoben, damit Schulungen in nachgefragten Bereichen angeboten werden.
Schließfächer. Schließfächer werden ins Kontenregister aufgenommen. Das betrifft ab Jänner Depots und Safes in Banken und von rund 100 privaten Anbietern, nicht aber Safes von Hotels oder Gepäckverwahrungen am Bahnhof. Auch der Kreis der Stellen, die das Kontoregister abfragen dürfen, wird erweitert. Es wird zudem die Amtshilfe in Steuersachen zwischen FMA und Finanz erleichtert.
Spenden. Wer 2020 oder 2021 weniger verdient als 2019, aber trotzdem höhere Spendenbeträge absetzen möchte, kann dafür die höhere Grenze aus 2019 heranziehen.
Mitarbeiter-Tickets. Ab Juli können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht nur Strecken- oder Netzkarten für die Strecke von der Wohnung zum Job, sondern jede Art von Ticket für den öffentlichen Verkehr steuerfrei zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind Einzelfahrten und Tageskarten.
Kredite. Konsumenten müssen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten neben den laufzeitabhängigen auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig erstattet bekommen. Darunter fallen u. a. Bearbeitungsgebühren oder Abschlussgebühren.
Bausparen. Die Prämien für Bausparen und die staatlich geförderte Altersvorsorge („Zukunftsvorsorge“) bleiben unverändert. Die Bausparprämie liegt wieder bei 1,5 Prozent. Bei der Zukunftsvorsorge sind es 4,25 Prozent.
Finanzbildung. Das Finanzministerium will zusammen mit der OECD und der EU-Kommission eine Finanzbildungsstrategie für Österreich erarbeiten. Sie soll ab 1. September umgesetzt werden. Die Ziele gehen vom Schutz vor Online-Betrug über Wissen über die Zukunftsvorsorge bis zum Umgang mit Schulden.
Produktsicherheit. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten wird der Zoll ab Mitte des Jahres die Kontrollen der Produktsicherheitsvorschriften verstärken. Grund ist eine EU-Verordnung. Die Mitgliedsländer müssen verhindern, dass nicht konforme, unsichere Produkte, die eine Gefahr für die Bürger sind, auf den Unionsmarkt gelangen. Die Bestimmung gilt ab 16. Juli.
Autokauf. Die Bundesregierung erhöht die Normverbrauchsabgabe NoVA. Alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen werden NoVA-pflichtig. Neben SUV und Pick-ups auch Klein-Lkw für Betriebe. Die Liste der Kritiker ist dementsprechend lang. Befreit von der NoVA werden neben Elektrofahrzeugen auch wasserstoffbetriebene Vehikel.
Taxifahren. Taxifahren gibt es ab Jänner in zwei Varianten. Wer ein Taxi am Standplatz nimmt oder heranwinkt, kann per Taxameter zahlen. Wird ein Taxi per App oder Telefon bestellt, kann der Preis im Voraus fixiert werden. Die Taxler sehen eine Bevorzugung von Diensten wie Uber.


