Das sind die gesetzlichen Regeln für Homeoffice

Wien, Feldkirch Der neue Arbeitsminister Martin Kocher hat die Regeln für Homeoffice noch im Jänner versprochen, diesen Termin hat er eingehalten. Am Mittwoch hat er nach der Ministerratssitzung zusammen mit Finanzminister Gernot Blümel, an dessen Ministerium der Termin zuletzt hing, die am Dienstag mit den Sozialpartnern erzielte Einigung für das Homeoffice-Gesetz bekannt gegeben.
Vereinbarungssache
Die Arbeit im Homeoffice bleibt demnach auch weiterhin Vereinbarungssache. Für Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert. Zuletzt war auch die Forderung seitens der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten sollten, wenn das möglich ist. Eine solche Verpflichtung kommt nicht. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt. Homeoffice bleibt weiterhin freiwillig“, erklärt Kocher. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.
Digitale Arbeitsmittel
Klargestellt wird auch, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z. B. Laptop oder Handy) durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein.
Andere Aufwendungen
Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können – in Summe also bis zu 600 Euro. Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. „Ich glaube, dass die Einigungen für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einen Vorteil bringt“, sagt Kocher.
Kein Zutritt für Arbeitsinspektor
Die Möglichkeit des Homeoffice könne je nach Branche, je nach Erfordernis gestaltet werden. „Es gibt die Möglichkeit, das nur wenige Stunden in der Woche bis eben auch sehr umfangreich zu nutzen“, sagt er. Auch betonte Kocher, dass Arbeitsinspektorate keinen Zutritt in die Wohnungen der Arbeitnehmer haben werden. Die Arbeitszeit werde genauso berechnet wie im Büro.
Evaluierung 2023
Finanzminister Gernot Blümel betont, das es auch darum gehe, in Zeiten der Pandemie Rechtssicherheit zu schaffen – sowie einen Anreiz, möglichst die Kontakte zu reduzieren und die Arbeit von zuhause aus zu ermöglichen. Im Jahr 2023 soll dann eine Evaluierung erfolgen, die Regelung soll über die Pandemie hinaus bestehen bleiben. Für den Staat rechnet Blümel aufgrund der vorgesehenen Steuererleichterungen mit Mindereinnahmen von bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr.
Synchronisierter Arbeitsschutz
Beim Unfallversicherungsschutz soll die Regelung eine vollständige Synchronisierung zwischen Arbeitsplatz und Homeoffice bringen, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Wer also auf dem Weg zu einem Termin bzw. zwischen Büro und Homeoffice oder bei einem Arztbesuch einen Unfall hat, dem steht der Unfallversicherungsschutz zu, nicht aber, wenn er z. B. im Supermarkt Essen für die Mittagspause besorgt.
Die neuen Regeln müssen im Nationalrat beschlossen werden – wann, das ist noch offen, laut Kocher aber so rasch wie möglich. „Damit herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle in einer ersten Stellungnahme. Die von Hämmerle immer geforderte Freiwilligkeit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber findet sich im geschnürten Paket ebenso wieder wie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen durch die Arbeitnehmer.
„Damit herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.“
Hubert Hämmerle, Präsident Arbeiterkammer Vorarlberg
Auch der Wirtschaftskammer ist die Freiwilligkeit wichtig: „Das ermöglicht es, auf betriebliche Abläufe Rücksicht zu nehmen und Homeoffice dort einzusetzen, wo es von beiden Seiten gewünscht ist“, sagt der Vorarlberger Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler. Derzeit arbeitet laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens EY mehr als jeder dritte Angestellte von zuhause aus, allerdings nur rund jeder 15. Arbeiter. Bei jedem dritten Unternehmen ist der Großteil der Mitarbeiter im Homeoffice. Bisher hat nur ein knappes Drittel der Unternehmen das Thema Teleworking vertraglich geregelt, doch sechs von zehn Unternehmen möchten sich laut EY-Umfrage künftig an Homeoffice-Kosten beteiligen.
VN-Stammtisch
Das neue Homeoffice-Gesetz ist auch Thema eines VN-Stammtischs am Dienstag, 2. Februar um 14 Uhr. Der Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Vorarlberg, Christian Maier, wird die Fragen der VN-Leser zum Thema beantworten. Fragen können direkt beim Stammtisch gestellt werden oder im Vorfeld an stammtisch@vn.at gesendet werden.