Brüssel Die EU hat ihre Regeln für Corona-Hilfen überarbeitet. Künftig können Unternehmen wesentlich mehr Staatshilfe erhalten. Außerdem gelten die Bestimmungen nun bis Ende 2021 statt bis Juni, teilte die EU-Kommission mit.
Damit ist das bisher sehr enge Korsett für den Fixkostenzuschuss von 800.000 auf 1,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt und für direkt von der Krise betroffene Firmen von drei auf zehn Millionen Euro mehr als verdreifacht worden. Unter bestimmten Bedingungen können zudem Garantien und Kredite in nicht-rückzahlbare Beihilfen umgewandelt werden. Sie fallen dann unter die Obergrenze von 1,8 Mill. Euro bzw. 3 Mill. Euro. Auch die Förderung von Exporten wird bis Ende 2021 verlängert. Sie kann mit der de-Minimis-Förderung kombiniert und dadurch noch einmal um 200.000 Euro aufgestockt werden.