Wien, Wals Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Apothekenvorbehalt für rezeptfreie Medikamente nicht als verfassungswidrig eingestuft hat, will die Drogeriemarktkette dm Kooperationen mit Versandapotheken prüfen. Die Kette hatte beim VfGH einen Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung eingebracht. „Wir werden uns weiter für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen“, so dm-Österreich-Chef Harald Bauer.