Lkw bis Jobs: Das wird gefördert
Wirtschaftsförderungen des Landes werden heuer auf 9,5 Millionen Euro erhöht.
Bregenz Neben den Hilfen, die Unternehmen bei der Bewältigung der Pandemie unterstützen sollen, gibt es auch zahlreiche Unterstützungen, die gar nichts mit Corona zu tun haben. Die Wirtschaftsförderungen des Landes Vorarlberg: Mit diesem Jahr wurden einige davon geändert oder ergänzt beziehungsweise auch neue Förderungen aufgestellt. In Summe stellt das Land heuer dafür 9,5 Millionen Euro zur Verfügung, erklärt Wirtschaftslandesrat Marco Tittler. Das sind um 41 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.
Neue Förderungen
Förderung der Ökologisierung des gewerblichen Güterverkehrs. Wer in schwere Nutzfahrzeuge mit Alternativantrieb investiert, bekommt einen Bonus von 9000 Euro.
Beratungsförderung. Gefördert werden externe Beratungsleistungen für kleine Unternehmen in den Bereichen Neuausrichtung, strategische Unternehmensplanung und Marktstrategien. Der Fördersatz beträgt 30 Prozent, maximal aber 250 Euro pro Beratertag für fünf bis 20 Beratertage.
E-Commerce-Förderung. Kleine Handelsbetriebe erhalten für den Aufbau einer Internetpräsenz oder eines Onlineshops 30 Prozent der förderbaren Kosten.
Richtlinie zur Förderung der Belebung von Ortszentren. Kommunen erhalten 10 Prozent der Investitionen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Ortskernen, welche zur Steigerung der Einkaufsatmosphäre beitragen. Zudem wird die Durchführung von Strategiekonzepten und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte gefördert.
Adaptierte Förderungen
Wirtschaftsstrukturförderung. Hier wird ein Einmalzuschuss von acht Prozent zu förderbaren Kosten von max. 800.000 Euro gewährt. Hat die Investitiom besonders umwelt- und ressourcenschonenden Effekte oder geht es um die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze erhöht sich der Bonus auf bis zu zwölf Prozent.
Kleingewerbeförderung. Bei max. 100.000 Euro förderbaren Kosten gibt es auch hier einen Basiszuschuss von acht Prozent und ebenfalls kann ein zusätzlicher Umwelt- und ein Arbeitsplatzbonus von je zwei Prozent gewährt werden.
Jungunternehmerförderung. Es werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gefördert. Neu ist nun, dass keine ausschließlich hauptberufliche Tätigkeit vorliegen muss, sondern eine überwiegende hauptberufliche Tätigkeit (mindestens 80 Prozent).
EPU-Förderung für die Einstellung des ersten Mitarbeiters. Es können bis zu max. 5000 Euro gewährt werden.
Förderung von Breitbandanschlüssen. Der Fördersatz für Unternehmen und Gemeinden wurde adaptiert. Bei Kleinbetrieben auf 50 Prozent; bei Gemeinden richtet sich die Förderungshöhe nun auch nach der Finanzkraftkopfquote. Neu ist die Förderung für Privatpersonen. Gefördert wird die Erschließung von kleinräumig zusammenhängenden Gebieten, bei der sich mindestens drei Förderwerber bzw. Eigentümer beteiligen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in der Höhe von 50 Prozent der Kosten für einen gigabit-fähigen Breitbandinternetanschluss.
Bestehende Förderungen
» Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung
» Förderung für Wirtschafts- und Werbegemeinschaften
» F&E-Top-Up-Förderung (mit der Einschränkung, dass künftig für Großunternehmen keine Darlehen mehr gewährt werden)
» Qualitätsverbesserung Beherbergung
» Qualitätsverbesserung Gastronomie
» Förderung von Klein- und Kleinstskigebieten
» Förderung zur Errichtung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen (mit der Einschränkung, dass künftig mit dem Projekt die touristische Infrastruktur verbessert werden muss). VN-reh