Und wie “grün” sind Sie?

Markt / 31.07.2022 • 17:58 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Anlageberater müssen künftig bei Kunden eine Nachhaltigkeitspräferenz abfragen und dazu passende Produkte anbieten. apa
Anlageberater müssen künftig bei Kunden eine Nachhaltigkeitspräferenz abfragen und dazu passende Produkte anbieten. apa

Anlagekunden müssen ab 2. August nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden.

Schwarzach Die EU-Kommission will mehr Geld in „grüne“ Anlagen lenken. Ab Dienstag, den 2. August, sind Bankberater und Versicherungsvermittler verpflichtet, ihre Anlagekunden zu fragen, ob sie nachhaltig investieren wollen und welche Präferenzen sie dabei haben. Dies muss dann bei der Produktauswahl berücksichtigt werden. Die Regelung ist Teil einer ganzen Reihe neuer EU-Vorgaben, die unter dem Kürzel „Mifid II“ schrittweise in Kraft treten.

Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist ziemlich komplex. Denn ab 2. August müssen Kunden auch gefragt werden, ob sie im Sinne der EU-Taxonomie oder im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung veranlagen wollen. Bei der Taxonomie liegt der Fokus stark auf Umweltzielen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten, während bei der Offenlegungsverordnung Nachhaltigkeit breiter definiert ist und auch die soziale Komponente verankert ist.

„Sehen das positiv“

Bei der Volksbank Vorarlberg sieht man die von der EU verordneten Neuerungen bei den Anlageberatungen dennoch sehr positiv. „Denn so werden alle Anleger von der Transparenz in Sachen nachhaltige Geldanlagen profitieren“, sagt Ralph Braun, Leiter des Private Banking. Bei der Volksbank habe man zum Thema Nachhaltigkeit schon seit Längerem aktiv den Dialog mit den Kunden gesucht. „Aufgrund der neuen Verordnungen besprechen wir bei der Anlageberatung nun auch die verpflichtenden Fragen der EU zu den Nachhaltigkeitspräferenzen. Wichtig ist, die Unterschiede zwischen der Präferenz für die Offenlegungs-Verordnung versus die Taxonomie-Verordnung zu erläutern beziehungsweise der Option, gezielt auf bestimmte Veranlagungen zu verzichten, wie etwa fossile Brennstoffe. Diese sind meist nicht auf den ersten Blick ersichtlich“, so Braun.

Noch Punkte offen

Die Berater seien durch fachspezifische Trainings bestens vorbereitet. Eine Hürde gebe es allerdings noch, denn, so Braun: „Noch nicht alle Punkte der EU-Taxonomie sind final geklärt. Hier hat sich die EU selbst überholt und wir warten noch auf den vollständigen, konkreten Rahmen.“

Insgesamt wird das Thema Nachhaltigkeit für den Finanzsektor immer wichtiger. Im ersten Halbjahr 2022 stellten nachhaltige Investmentfonds mit 70,5 Milliarden Euro bereits fast ein Drittel des gesamten Fondsvolumens in Österreich.

Beratung wirkt

Dass eine entsprechende Beratung die Bereitschaft für nachhaltige Geldanlagen steigert, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS). Deshalb dürfte die neue EU-Richtlinie auch ihre erhoffte Wirkung nicht verfehlen. „Sowohl Informationen über den finanziellen als auch den ökologischen Einfluss erhöhen nachhaltige Investments“, fasst Marcel Seifert (IHS) die Resultate zusammen. Die Investitionsentscheidung hänge immer stark von individuellen Merkmalen ab. Generell sei die Tendenz zum nachhaltigen Investieren bei Frauen aber stärker ausgeprägt als bei Männern. VN-reh

„Wir sehen die von der EU verordneten Neuerungen bei der Anlageberatung sehr positiv.“

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