Teuerungs- Entlastungspaket

Rankweil Der Nationalrat hat Ende Juni das Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen, das neben der Teuerungsprämie für Mitarbeiter einige weitere Entlastungen vorsieht. Ein kurzer Überblick:
Zuschlag zur Familienbeihilfe. Im August wird für jedes Kind eine Einmalzahlung in Höhe von 180 Euro als Zuschlag zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
Familienbonus Plus. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag der dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Rückwirkend ab 1. 1. 2022 wird der Bonus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr von 1500 auf 2000 Euro pro Jahr erhöht. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Entlastung bis Ende September durch eine Aufrollung zu berücksichtigen.
Kindermehrbetrag. Die vorgesehene Staffelung des Kindermehrbetrages wurde gestrichen. Nunmehr tritt rückwirkend eine einmalige Erhöhung des Kindermehrbetrages von derzeit 250 auf 550 Euro pro Kind in Kraft.
Teuerungsabsetzbetrag. Für das Kalenderjahr 2022 wird zum Verkehrsabsetzbetrag und zum Pensionistenabsetzbetrag ein Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro gewährt. Der volle Absetzbetrag steht zu, wenn das Jahreseinkommen 18.200 Euro nicht übersteigt. Bei einem Einkommen über 24.500 Euro steht der Absetzbetrag nicht mehr zu. Die Berücksichtigung bei Erwerbstätigen erfolgt im Zuge der Veranlagung, bei Pensionisten führt die pensionsauszahlende Stelle bis Ende September eine Aufrollung durch.
Klimabonus. Der Klimabonus für Erwachsene wurde auf 500 Euro erhöht – Kinder erhalten 250 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Oktober.
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