Grünes Licht für neue Windkraftanlagen

Markt / 02.10.2022 • 17:38 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Seit 2020 befinden sich zahlreiche Wind­kraftprojekte auf der Warteliste.
Seit 2020 befinden sich zahlreiche Wind­kraftprojekte auf der Warteliste.

Verantwortung für die reale Umsetzung bei den Ländern.

St. Pölten Nunmehr wurde die Einigung der Regierung über die letzte entscheidende Verordnung auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kommuniziert. Erst damit kann das Marktprämiensystem des EAG wirksam werden. Nach dem Inkrafttreten können nach mehr als 1000 Tagen endlich Verträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden.

„Damit eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2030 gelingen kann, liegt es nunmehr an den Bundesländern, rasch neue Flächen auszuweisen, weiteres Personal in den Genehmigungsbehörden anzustellen und die Genehmigungsverfahren zu optimieren“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Heute wurde die Einigung der Regierung über die EAG-Marktprämienverordnung kommuniziert. „Es ist gut, dass die Klimaschutzministerin und die Bundesregierung damit die Rahmenbedingungen auf Bundesebene bereitgestellt haben. Nun liegt die Verantwortung für die reale Umsetzung bei den Bundesländern“, so Stefan Moidl. Damit können nach einer mehr als 1000 Tage dauernden Durststrecke endlich wieder Förderverträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. Seit Anfang 2020 befinden sich allein auf Grund des Ökostromregimes fertig genehmigte Windkraftprojekte im Ausmaß von 140 MW auf einer Warteliste. Dieses bedeutet in Zeiten hoher Strompreise keine Förderung, sondern vor allem eine Absicherung der Erzeuger, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten für Windkraft liegen. Erst für den Fall des Absinkens der Strompreise wird eine Marktprämie ausbezahlt, wobei jedoch durch höhere Strompreise erzielte Einkünfte in diesem Fall großteils in Abzug zu bringen sind.

Bereits im Juli vergangenen Jahres war das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Parlament beschlossen worden.