Immokredit-Vergabe: Gremium empfiehlt leichte Lockerung

Markt / 13.02.2023 • 18:33 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Wien Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) will nicht allzu weit von zuletzt verschärften Vergaberegeln für Immobilienkredite abrücken, empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) aber, die derzeitige Verordnung per 1. April anzupassen. Dabei geht es um zwei Lockerungen bzw. Ausnahmen von gültigen Regelungen bei Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften.

Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmern sowie deren Angehörigen stehen, werden vom Anwendungsbereich der KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) ausgenommen werden. Auch soll die FMA laut FMSG die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V ausnehmen.

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