Netzverlustentgelte werden abgefedert

Markt / 15.02.2023 • 22:07 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Netzbetreiber haben keinen Einfluss auf Netz- und Netzverlustentgelte.  Dpa
Netzbetreiber haben keinen Einfluss auf Netz- und Netzverlustentgelte.  Dpa

Ab März sollen die Netzverlustentgelte wieder deutlich gesenkt werden.

Bregenz, Wien Aufgrund des Anstiegs der Netzverlustkosten hat die Bundesregierung beschlossen, dass 675 Millionen Euro Budgetmittel zur Abfederung der gestiegenen Netzverlustentgelte zur Verfügung gestellt werden. Das freut auch Energieanbieter wie illwerke vkw, welche immer wieder verdächtigt werden, sich über diesen Rechnungsposten höhere Gewinne zu lukrieren. Was in der Tat falsch ist. Durch die Abfederung des Bundes werden sich die Netzverlusttarife deutlich reduzieren – voraussichtlich von derzeit noch 2,08 Cent/kWh auf 0,616 Cent/kWh. Die dazu erforderliche Anpassung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung wurde bereits in Begutachtung geschickt.

Kein Einfluss des Netzbetreibers

Der Strompreis setzt sich im Ganzen aus drei wesentlichen Teilen zusammen. Zum einen aus der gelieferten Energie – das ist der Verbrauch in Kilowattstunden. Zum anderen aber aus den Netzgebühren, also dem verrechneten Aufwand für die Infrastruktur. Den dritten Anteil machen Steuern und Abgaben aus.

Die Netzentgelte kann, wie schon mehrfach berichtet, nicht der Netzbetreiber selbst bestimmen. Diese unterliegen einem regulierten Markt und werden von der unabhängigen und bundesweiten Aufsichtsbehörde E-Control festgelegt. So auch die Netzverlustentgelte: für das Netzgebiet Vorarlberg wird diese Energie zentral von der Austrian Power Grid (apg) beschafft. Weder die illwerke vkw, noch der Vorarlberger Netzbetreiber vorarlberg netz haben auf die Festsetzung der Netzverlusttarife, die den Endkunden verrechnet werden, Einfluss. Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der Kostenbescheide, die von der E-Control erlassen werden. Das ganze gibt es auch zum Nachlesen: Festgelegt ist es in der sogenannten Systemnutzungsentgelt-Verordnung.

Beitrag für leistungsfähiges Netz

Mit der Netznutzung leistet der Stromkunde einen Beitrag für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb eines leistungsfähigen Netzes. Aber auch für die Zählereinrichtung, Eichung und Zählerstandsermittlung wird ein Messentgelt verrechnet. Beim Transport elektrischer Energie kommt es zudem aufgrund physikalischer Gründe zu Verlusten. Gemeinsam mit den Netzverlustentgelten macht der Netzteil rund 20 bis 30 Prozent des Gesamtpreises aus.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.