Die Inflation schlägt nun auch beim Telefonieren und Surfen zu

Markt / 14.03.2023 • 22:02 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Wer im Handyvertrag Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln hat, muss mit April mit kräftigen Preiserhöhungen rechnen. vn
Wer im Handyvertrag Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln hat, muss mit April mit kräftigen Preiserhöhungen rechnen. vn

Mit 1. April werden Handyverträge von Drei und A1 teurer.

Wien Bestehende Handyverträge werden dank hoher Inflation mit April für viele Kunden in Österreich erheblich teurer. Denn in vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen. Die Arbeiterkammer hat bei den Handybetreibern nachgefragt, in welchem Umfang sie ihre Tarife erhöhen wollen:

Die Anbieter Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt. Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben. Telefonietarife bei Drei werden ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer werden, Datentarife um 2 Euro.

+ 8,5 Prozent

Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein. Das wird die Grund- und Servicegebühren betreffen (aber auch bestimmte Tarifoptionen wie Handygarantien).

Anbieter Magenta hat sich zu den Preisanpassungen indes noch nicht geäußert.

Wer sich gerade nach einem neuen Handybetreiber umsieht, dem empfiehlt die Arbeiterkammer, auch die kleineren Anbieter zu prüfen. Denn kleinere Mobilfunkanbieter wie unter anderem Spusu, HOT oder georg hätten keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Indexanpassungen erlauben würden. Mitte Jänner habe aber Yesss bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.

Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs übrigens kein Sonderkündigungsrecht.

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