Ein Thermofenster für “Dieselopfer”

EuGH-Urteil lässt Geschädigte im Dieselskandal hoffen.
Luxemburg, Wien Betroffene im Dieselskandal haben nun deutlich höhere Chancen, ihre Ansprüche gegenüber Autokonzerne durchzusetzen: Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Vorabentscheidungsverfahren zugunsten eines Verbrauchers und damit gegen Mercedes-Benz entschieden. Laut dem EuGH sei es Zweck der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG, die Interessen eines Kfz-Käufers zu schützen – insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben.
Damit ist auch in Österreich der Weg freigemacht, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) klarstellende Urteile zur Haftung von Herstellern treffen kann. Damit droht allen Herstellern, die unzulässige Thermofenster verbaut haben, eine neue Klagewelle, teilte der Verein für Konsumenteninformation mit. Eine Klagewelle, die, so der Sprecher des ÖAMTC Vorarlberg, Jürgen Wagner, kritisch sieht: Denn außer langen Prozessen bringe es viel Arbeit und wenig tatsächlichen Schadenersatz. „Da muss jeder für sich den Schaden nachweisen. Das Instrument der Sammelklage gilt zwar in Deutschland, aber nicht in Österreich“, so Wagner. Und wenn dann noch ein Nutzungsentgelt verrechnet werde, wenn das Auto zurückgegeben werde, könne man es auch einfach wie jeden anderen gebrauchten Wagen verkaufen.
Dem gegenüber hält der Innsbrucker Anwalt und „Diesel“-Experte Martin Moser fest: „Der EuGH erkannte, dass die Autokäufer sich vom seinerzeitigen Kaufpreis nur ein angemessenes Entgelt für die Benützung des Autos abziehen lassen müssen. Dieses darf daher nicht zu einem Verlust für die Autofahrer führen, was bisher bei hoher Kilometerlaufleistung manchmal zu befürchten war.“ Der OGH wird wohl seine bisherige Linie fortsetzen und gegen den Verkäufer ein relativ geringes Nutzungsentgelt festlegen. VN-sca
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