SPÖ nimmt Nebenbeschäftigungen der KHBG ins Visier

Markt / 01.09.2023 • 16:40 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Siemens-Skandal zieht immer weitere Kreise.<span class="copyright"> VOL/Springer</span>
Der Siemens-Skandal zieht immer weitere Kreise. VOL/Springer

Auch die Regeln in anderen landeseigenen Betrieben werden abgefragt.

Bregenz Der Siemens-Skandal rückt auch ein Thema in den Fokus, dem bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist: Die Nebenbeschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen im öffentlichkeitsnahen Bereich – wie bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG). Wie berichtet, befindet sich unter anderem ein ehemaliger KHBG-Mitarbeiter im Visier der Justiz, der auch eine Baufirma geleitet und da wiederum Aufträge der KHBG angenommen hat. Die SPÖ möchte jetzt in einer Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Martina Rüscher (beide ÖVP) unter anderem wissen, welche Regeln es für Nebenbeschäftigungen in diesen Unternehmen gibt und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer solchen nachgehen.

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Einige Beschuldigte versuchen unterdessen, den Schaden wiedergutzumachen. Laut “Neue Vorarlberger Tageszeitung” hat der inhaftierte ehemalige Siemens-Mitarbeiter rund 120.000 Euro an Teilschmerzensgeld bezahlt. Damit haben vier Personen zusammen bereits 1,7 Millionen Euro zurück überwiesen. 1,1 Millionen Euro entfallen auf zwei Unternehmer aus dem Baunebengewerbe. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

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Die Fragen der SPÖ

1. Wie werden Nebentätigkeiten von Mitgliedern des mittleren und oberen Managements in landeseigenen Betrieben und solchen Betrieben, in denen das Land beteiligt ist, geregelt und dokumentiert?

2. Wer genehmigt derartige Nebentätigkeiten?

3. Bei wie vielen Personen sind aktuell Nebentätigkeiten in landeseigenen Betrieben

und solchen, an denen das Land beteiligt ist, dokumentiert?

4. In wie vielen Fällen wurden von solchen Mitarbeitenden ergriffene Nebentätigkeiten

in den letzten 10 Jahren genehmigt, in wie vielen Fällen untersagt und was waren die

Gründe dafür?

5. Gibt es Regelungen für etwaige Unvereinbarkeiten bei Nebentätigkeiten? Wenn ja,

wie sehen diese aus und halten Sie sie angesichts der im Raum stehenden „kriminel-

len Energie“ rund um den KHBG-Skandal für ausreichend?

6. Wie beurteilen Sie die bereits oben zitierte Rechtsmeinung („Eine Nebentätigkeit im

Unternehmensgegenstand der Tätigkeit als Angestellter, etwa als hauptverantwortlicher Mitarbeiter einer Bauabteilung und Nebentätigkeit als Ingenieurkonsulent, Bauleitung, Projektmanagement etc. sind mit Sicherheit unvereinbar.“) im Zusammenhang mit jener Praxis bei Nebentätigkeiten, die anhand des KHBG-Skandals offenbart

wurde?

7. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2015 das finanzielle Auftragsvolumen bei

der KHBG, das pro Jahr a) direkt und b) auf der Grundlage von Ausschreibungen vergeben wurde?

8. Welcher Anteil dieser Summen erging jeweils an Unternehmen, die von KHBG-Mitarbeitenden geführt wurden bzw. werden?

9. In welchem Ausmaß ist der bisherige Umgang mit Nebentätigkeiten bei der KHBG

auch übliche Praxis bei anderen landeseigenen Unternehmen bzw. solchen, an denen

das Land beteiligt ist?

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