Betriebskosten verteilen

Miete / 18.02.2016 • 14:23 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Es empfiehlt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen. Foto: Shutterstock
Es empfiehlt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen. Foto: Shutterstock

Abrechnung. Wie werden Betriebs-, aber auch gemeinsame Heizkosten einer Wohnanlage auf die Nutzer verteilt?

Im Mietbereich (Mietrechtsgesetz – MRG, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG) gilt grundsätzlich, dass sämtliche hausbezogenen Kosten, die auf einer Liegenschaft entstehen, nach Wohnnutzfläche (manchmal nach den sogenannten Nutzwerten) auf die Bewohner verteilt werden, wobei alle Gebäude, die auf einem Grundstück stehen, zu berücksichtigen sind. Stehen also zwei Häuser auf einer Liegenschaft, die z. B. einen gemeinsamen Wasser- und Stromanschluss etc. haben, dann werden diese beiden Gebäude auch gemeinsam abgerechnet. Anders verhält es sich, wenn jedes Haus eigene Anschlüsse hat. Hier ist eine Trennung erlaubt, muss aber nicht vorgenommen werden. Bei Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Liftkosten hängt es von der Möglichkeit der objektiven Nutzung ab.

Nutzwert oder Abrechnung?

Nur wenn bestimmte Mieter gar keine Nutzungsmöglichkeit haben, sind sie von der Verteilung der Liftbetriebskosten herauszunehmen. Dies könnte der Fall sein, wenn es keine Möglichkeit gibt, damit auf einen gemeinsamen Dachboden zu fahren, oder einen gemeinsamen Keller bzw. eine gemeinsame Garage zu benutzen. Bei einer gemeinsamen Heizanlage gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn diese nach Verbrauch abgerechnet wird, dann ergibt sich die wirtschaftliche Einheit bzw. Abrechnungseinheit aus dem gemeinsamen Zähler (Gas, Öl, Wärmezähler) für die Wohnhausanlage. Die Abrechnungseinheit muss hier nicht mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmen. Gibt es jedoch keine Verbrauchsabrechnung, so gelten für Heizkosten einer Gemeinschaftsanlage die gleichen Regeln wie für die übrigen Hausbetriebskosten und sie werden nach Nutzfläche bzw. -wert verteilt.

Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.