Nachweis für die Kaution

Miete / 17.03.2016 • 11:23 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Fotos und Aufzeichnungen über den Zustand der Wohnung können später hilfreich sein. Foto: Shutterstock
Fotos und Aufzeichnungen über den Zustand der Wohnung können später hilfreich sein. Foto: Shutterstock

Dokumentation. Die Kaution dient zur Sicherstellung von Mietzinszahlungen oder Beschädigungen am Mietobjekt.

Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer). Die Kaution kann dem Vermieter in Form eines Sparbuches oder als Geldbetrag übergeben werden. Wird sie als Geldbetrag übergeben, muss sie der Vermieter auf einem Sparbuch oder einer anderen gleichartigen Veranlagungsform – gleich gute Verzinsung und gleich hohe Sicherheit wie eine Spareinlage, wenn sie eine eindeutige Abgrenzung vom Vermögen des Vermieters und bei dessen Insolvenz eine Absonderung ermöglicht – fruchtbringend veranlagen. Aus diesem Grund sollten beide Parteien bei Mietbeginn und auch bei Rückgabe der Wohnung den genauen Zustand der Wohnung festhalten. Hier helfen Fotos, Übernahmeprotokolle etc.

Außergewöhnlicher Anstrich

Die Wohnung muss von dem Mieter in dem Zustand zurückgestellt werden, in dem er sie angemietet hat. Eine „gewöhnliche Abnutzung“ muss der Vermieter hinnehmen. Keinesfalls jedoch können Mieter die einst aus persönlicher Vorliebe rabenschwarz gestrichenen Wände so belassen. Hier sollte noch tüchtig ausgemalt werden und das Mietobjekt in einer neutralen Wandfarbe zurückgestellt werden. Auch arge Kratzer im Parkett können zu Diskussionen in puncto Kautionrückgabe führen. Im Normalfall, wenn es also keine Beanstandungen seitens des Vermieters gibt, erhält der Mieter nach Auflösung des Mietvertrags die Kaution inklusive Zinsen oder die gegebene Bankgarantie vom Vermieter zurück. Andernfalls besteht die Möglichkeit, die Kaution auch im Wege der außergerichtlichen Streitschlichtung zurückzufordern.

Weitere Infos auf
www.help.gv.at

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