Nachtstrom versus Lärm

Miete / 31.03.2016 • 14:37 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Nachtruhe. In der Nacht ist Strom – so man einen entsprechenden Tarif hat – am billigsten. Ob das wirklich so ist, verraten die Stromtarif-Preislisten.

Früher war es ohnedies klar: Den günstigen Nachtstrom nutzte man, um stromintensive Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Trockner zum Nachttarif zwischen 22 und 6 Uhr laufen zu lassen. Übrigens gelten im Ländle die günstigen Nachtstromtarife auch am Samstag von 13 Uhr bis Sonntag 6 Uhr. Mittlerweile haben viele Nutzer gar keinen Nachtstromtarif mehr, schalten ihre Geräte jedoch immer noch gerne aus Gewohnheit oder weil sie eben daheim sind in der Nacht ein. Damit macht man sich nicht beliebt, insbesondere wenn eine schleudernde Waschmaschine oder ein möglicherweise rumpelnder Trockner die Nachtruhe der Nachbarn stört. Ruhezeiten sind einzuhalten, Nutzer haben bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen. Das Nachbarschaftsrecht gilt auch sinngemäß für Wohnungen, das heißt auch für Mieter und Wohnungseigentümer.

Reden vor Notfall

Ist eine persönliche Einigung mit den Besitzern der lärmverursachenden Waschmaschinen oder Trockner nicht möglich, kann auch der Vermieter als Vermittler gebeten werden, sich der Sache anzunehmen. Gleiches gilt für andere ruhestörende Tätigkeiten, die nach 20 Uhr abends und vor 6 Uhr morgens zu nervenaufreibenden oder schlafraubenden Zuständen führen. Sei es der allein gelassene und bellende Hund in der Nachbarwohnung oder der zu laute Fernseher. Wenn es allzu bunt, respektive laut wird, bei Uneinsichtigkeit der lärmenden Nachbarn oder bei ständiger Wiederholung, können Ordnungshüter gerufen werden. Ruhestörer riskieren zumindest eine Verwaltungsstrafe.

Weitere Infos auf
www.mieterschutzverband.at

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