Was darf nicht in den Keller?

Sicherheit. Bestimmte Gegenstände wie etwa Gasflaschen dürfen nicht im Keller gelagert werden.
Zu den meisten Mietwohnungen gehört auch ein Kellerabteil. Wer glaubt, alles, was man in der Wohnung nicht brauchen kann, einfach ins Untergeschoß verfrachten zu können, irrt: So gehören in das Kellerabteil keinesfalls leicht entzündliche oder gar explosive Stoffe, wie beispielsweise gefüllte Benzinkanister oder Gasflaschen. Diese könnten durch Dämpfe Brand- und Explosionsgefahr herbeiführen – was im schlimmsten Fall den Supergau auch für andere Kellerbenutzer bedeutet. Versicherungen steigen bei unsachgemäß gelagerten Chemikalien ohnehin aus. Auch Wertgegenstände sind in nicht gemauerten Kellerabteilen in der Regel nicht versichert.
Ist das Kunst
oder kann das weg?
Wer seine Sachen wo abstellen darf, entscheidet ohnehin der Vermieter. Er teilt dem Mieter einen beliebigen Kellerraum zu, der ohne Absprache auch nicht mit anderen Mietern getauscht werden darf. Wird eine Wohnung für Nachmieter geräumt, sind natürlich auch alle Sachen aus dem Keller zu räumen – alte Reifen, Umzugskartons, rostige Fahrräder oder gar Müll haben dort dann absolut nichts verloren. Außerdem sollte der Raum natürlich sauber übergeben werden. Spinnweben und klebrige Flecken von zu Bruch gegangenen Marmeladegläsern müssen selbstverständlich gereinigt werden. Auch das Argument, dass ein gewisser deutscher Künstler mit Hut seine Fettecken zu Kunst erklärt hat, zählt da leider nicht. Wer alte
Räder oder Reifen im Kellerabteil zurücklässt, muss damit rechnen, dass ihm vom Vermieter die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden.
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