Ist Nachtbaden verboten?

Hausordnung. Was Mieter nachts dürfen und was man als guter Nachbar lieber bleiben lässt. Hygienische Mindeststandards dürfen auch nachts eingehalten werden.
Manche Hausordnungen verbieten ihren Mietern, nachts zu duschen oder zu baden oder schreiben bestimmte Bade- und Duschzeiten vor. Oft wird dies nicht hinterfragt, man geht stillschweigend davon aus, dass es aufgrund der Einhaltung der Nachtruhe wohl so sein müsse. Doch dieser Absatz in der Hausordnung hält nicht stand. Eine volllaufende Badewanne oder eine laufende Dusche gehören zu den normalen Wohngeräuschen und zählen zu den hygienischen Mindeststandards. Dies widerspricht somit keinesfalls dem Grundgedanken des Mietrechts – auch nicht bei hellhörigen Nachbarn. Zudem gibt es für nächtliche Dusch- und Badegewohnheiten meist triftige Gründe. Mieter, die beispielsweise in Schicht oder in Sozial- oder Gastroberufen arbeiten, haben meist tagsüber keine Möglichkeit zu duschen. Eine Ausnahme gab es vor einigen Monaten, hier duschte der Mieter allerdings bis zu viermal am Tag, je eine Viertelstunde, ohne ordentliches Lüften, was Gebäudeschäden nach sich zog.
Klopfen, bohren, hämmern?
Was allerdings absolut vermieden werden sollte, sind Tätigkeiten, die nicht zu den normalen Wohngeräuschen gehören. Dazu zählt das laute – über Zimmerlautstärke – Musikhören. Der Gebrauch von qualitativ hochwertigen Kopfhörern macht Musikgenuss ohne Störung der Nachbarn möglich. Bilder aufhängen und dazu Nägel einschlagen – oder Möbel verrücken oder ähnliche
lärmintensive Arbeiten sollte man natürlich nachts absolut vermeiden. Menschen, die sehr hellhörig sind – und dann aufgrund nächtlicher Arbeitszeiten tagsüber Ruhephasen genießen wollen, sollten sich mit guten Ohrenstöpseln eindecken. Allen anderen sei empfohlen: Ein rücksichtsvolles Miteinander vermeidet nach Möglichkeit nächtliche geräuscherzeugende Aktivitäten.
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