Die Betriebskostenabrechnung

Miete / 07.07.2016 • 10:24 Uhr
Ist die Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar, hilft z. B. die Mietervereinigung. Foto: Shutterstock
Ist die Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar, hilft z. B. die Mietervereinigung. Foto: Shutterstock

Kontrolle. Am 30. Juni war der Termin für die Betriebskosten- abrechnung. Seitdem muss die Betriebskostenabrechnung für 2015 den Mietern zugänglich sein.

Eine Betriebskostenabrechnung muss vollständig und nachvollziehbar sein. Einnahmen und Ausgaben und Bezeichnungen der einzelnen Positionen müssen durch dazugehörige Belege kontrollierbar sein. Sind die insgesamt bezahlten monatlichen Raten in Summe geringer als die tatsächlichen Betriebskosten, ergibt sich eine Nachzahlung des Mieters. Sich ergebende Guthaben müssen ebenfalls rückerstattet werden – oder können nach Vereinbarung mit reduzierender Wirkung auf folgende Teilzahlungsbeträge angerechnet werden. Die Jahresabrechnung kann man innerhalb von drei Jahren beeinspruchen, ausgenommen bei Genossenschaftswohnungen, hier ist dies maximal sechs Monate möglich. Wie immer gibt es je nach Art und Beschaffenheit des Mietvertrages gesonderte Regelungen, je nachdem ob es sich um einen Vertrag nach dem Mietrechts-
gesetz (MRG), Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) handelt.

Augen auf bei den Kosten

Manchmal werden Reparaturkosten, Postgebühren oder Bankspesen in die Abrechnung mit einbezogen. Dies ist nicht zulässig. Diese Kosten müssen vom Vermieter aus den Mieteinnahmen getragen werden und sind im Verwaltungshonorar abgegolten. Bei unklaren Positionen hat der Mieter das Recht, Einsicht in die einzelnen Belege zu fordern, sowie sich gegen Kostenersatz Kopien machen zu lassen. Mieter können mithilfe der Mietervereinigung Österreichs einen Antrag auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung stellen und diese überprüfen lassen, ebenso erhalten sie dort Auskünfte über Einspruchsfristen und Ähnliches.

Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at