Den Mietvertrag verlängern

Recht. Es gibt eine stillschweigende Verlängerung eines Mietvertrages.
Wenn der Mietvertrag abläuft und der Mieter ihn verlängern möchte, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Er kann dies direkt mit dem Vermieter vereinbaren. Wird nichts vereinbart, und nichts am Vertragsverhältnis verändert, wandelt sich das Mietverhältnis: Bei Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gibt es die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung eines Mietvertrages. Wenn der Mieter nicht auszieht und der Vermieter den Mietzins weiter einhebt, gilt der Mietvertrag als einmalig auf drei Jahre verlängert.
Unbefristetes Mietverhältnis?
Versäumt der Vermieter erneut das verlängerte Endigungsdatum, dann wandelt sich der stillschweigend um drei Jahre verlängerte Mietvertrag stillschweigend in einen unbefristeten Mietvertrag. Der Vermieter kann dann nur mehr gerichtlich aufkündigen, wenn einer der gesetzlichen Kündigungsgründe vorliegt. Im Fall einer stillschweigenden Verlängerung hat der Mieter das Recht, den verlängerten Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu kündigen.
Räumung oder Neuvertrag
Um zu verhindern, dass es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung kommt, muss der Vermieter kurz vor bzw. bei Ablauf der Befristung auf die Beendigung des Mietverhältnisses bestehen und die Mieter zur Räumung auffordern. Wenn der Mieter bei Ablauf des befristeten Mietverhältnisses nicht auszieht, muss der Vermieter binnen 14 Tagen nach dem End-
termin eine Räumungsklage erheben. Üblicherweise erfolgt eine Verlängerung ausdrücklich und einvernehmlich. Eine ausdrückliche Verlängerung des befristeten Mietverhältnisses kann nun so vereinbart werden, dass Vermieter und Mieter einen neuen befristeten Mietvertrag abschließen, der unmittelbar an den vorher befristeten Mietvertrag anschließt.
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www.konsumentenfragen.at
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