Steinmarder als Untermieter

Sicherheit. Krabbel- und Poltergeräusche und zernagte Brems- und Kühlwasserschläuche weisen auf den Besuch eines Marders hin.
Von Juni bis August sind die flinken Nagetiere wieder verstärkt um Haus und Garage zu sehen. Die nachtaktiven Raubtiere machen sich mit Vorliebe in Dachböden breit, denn Steinmarder lieben es dunkel, warm und trocken. Kot- und Urinspuren sowie Überreste von Aas deuten auf den pelzigen Gast hin. Bleibt ein Marderbefall über einen längeren Zeitraum unbemerkt, führt das zur Geruchsbelastung durch verwesendes Fraßgut etc., die sich irgendwann im ganzen Haus ausbreitet.
Vertreibungstaktiken
Haus- und Gartenbesitzer sind über den Einzug eines Steinmarders weniger entzückt. Das einzige in unseren Breiten frei anzutreffende Kleinraubtier kann erheblichen Schaden anrichten und Dachziegel heben, das Unterdach beschädigen, Dämmungen herauszupfen und für Geruchsbelästigungen sorgen. Dies geschieht zwischen Frühjahr und September, wenn die Marderfamilie ihre Jungen füttert. Der bei uns vorkommende Steinmarder darf nur von ortsansässigen Jägern bejagt werden. Von März bis September ist Schonzeit. Was also tun, um die ungebeten Untermieter wieder loszuwerden? Kammerjäger wie Roland Knoll aus Hard erklären: Eine Möglichkeit ist die Vergrämung oder Vertreibung, die mit professionellen Abwehrduftstoffen vorgenommen wird. Der Effekt lässt allerdings mit der Zeit nach – diese Maßnahme ist daher nur kurzfristig ratsam. Mit einer Marderfalle kann man das Tier lebend fangen, muss es allerdings in großer Entfernung – mindestens 50 Kilometer Luftlinie, da er sonst den Weg zurückfinden kann – wieder freilassen. Die nachhaltigste Möglichkeit der Vertreibung ist eine Marderabwehr auf Ultraschallbasis. Diese Variante kann ihn samt Familie zum Auszug bewegen.
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