Was ist am Balkon erlaubt?

Recht. Sitzen, Relaxen, Essen, Trinken, Feiern und Wäsche aufhängen – ein Balkon ist für viele Zwecke nutzbar.
Niemand wird sich daran stoßen, wenn man am Abend am Balkon sitzt oder Wäsche auf dem Balkon aufhängt. Problematischer wird es, wenn am Balkon gegrillt und lauthals gefeiert wird. Einzelne Feiern unter Einhaltung der Ruhezeiten werden durchaus geduldet, vor allem wenn womöglich die umliegenden Nachbarn mit eingeladen werden. Schlimmer ist es, wenn sowohl Lärm wie Geruch als Beeinträchtigungen gesehen werden und die Nachbarn auf die Barrikaden oder vor den Kadi treiben. Allerdings sieht der Gesetzgeber dies als Auslegungssache: Nachbarn haben die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ortsunübliche Immissionen können hingegen untersagt werden.
Nachtruhe einhalten
Tägliche Grillfeste würden daher die gute Nachbarschaft deutlich trüben. Die meisten Fälle lassen sich über ein sachliches Gespräch klären. Sind Emotionen im Spiel, eskaliert eine Diskussion gerne und der Karren ist verfahren. Die Hausordnung oder eine Eigentümerversammlung bringen für manche Fälle Licht ins Dunkel, Klärung und Schlichtung. Nur im alleräußersten Streitfall sollten Nachbarschaftsquerelen vor dem Gericht enden. Wer ab 22 Uhr die Nachtruhe einhält, riskiert keinen Besuch von Ordnungshütern, die womöglich von aufgebrachten Mitbewohnern gerufen worden sind. Selbstverständlich ist auch, dass beim Grillen Normen und Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen.
Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at
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