Offen oder geschlossen

Miete / 27.07.2017 • 08:26 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Manche Hausordnungen verlangen das Versperren des Wohnanlageneinganges. Foto: Shutterstock
Manche Hausordnungen verlangen das Versperren des Wohnanlageneinganges. Foto: Shutterstock

Sicherheit. Die Haustüre der Wohnanlage versperren – ja oder nein? Wo das Sicherheitsbedürfnis mit Familienfreundlichkeit kollidiert.

Die ältere Dame aus dem Erdgeschoß schließt jedes Mal akribisch die Hauseingangstüre ab. Die junge Mutti aus dem dritten Stock ärgert sich, weil sie jedes Mal die drei Stockwerke nach unten traben muss, wenn ihre Sprösslinge vom Spielplatz heimkommen. Die Positionen scheinen unvereinbar. Das Argument, eine auch tagsüber versperrte Haustür erschwere Einbrechern den Zugang, zählt genau so, wie das Argument, dass eine Gegensprechanlage mit Türöffner wohl nur Sinn mache, wenn die Türe – zumindest tagsüber – unversperrt bleibt. Die Sache mit der Haustüre wird schlussendlich oft so gehandhabt, dass die Eingangstür ab 22 Uhr abgeschlossen wird.

Fluchtweg freihalten

Manche Hausordnungen sehen auch ein Verschließen untertags vor. Allerdings muss die Sicherheit im Notfall gegeben sein, damit eine abgesperrte Haustüre für Bewohner nicht zur tödlichen Falle wird. Daher müssen versperrte Haustüren eine Notfallvorrichtung vorweisen, welche garantiert, dass man von innen auch bei einer verschlossenen Türe jederzeit nach außen kommt. Diese Türen sind mit einem sogenannten Panikschloss versehen. Damit kann über eine einfache Handbewegung über den Drücker auch eine versperrte Tür geöffnet werden. Grundsätzlich ist zum Thema „Haustüre auch untertags abschließen“ eine Absprache der Mieter über geeignete Schließzeiten in jedem Fall für das gute Miteinander hilfreich.

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