Fristgerechte Ummeldung

Recht. Mit dem Umzug allein ist es nicht getan, auch die Ummeldung muss fristgerecht erfolgen.
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird und somit eine andere Adresse als die Adresse des bisherigen Wohnsitzes geführt wird, ist innerhalb eines Monats eine Anmeldung erforderlich. Gegebenenfalls ist gleichzeitig die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Hauptwohnsitzes auf einen Nebenwohnsitz durchzuführen. Am besten ist, wenn man sich persönlich ummeldet, aber auch postalisch ist dies möglich. Achtung: Ummeldungen per E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
Formular downloaden
Für die Ummeldung benötigt man das Meldezettelformular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann von den Webseiten der Gemeinden heruntergeladen werden und liegt bei der Meldebehörde auf. Notwendig ist für das Formular die Unterschrift des Unterkunftgebers. Dies ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z. B. dem Lebensgefährten, Familienangehörigen) oder dem Hauptmieter, der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter, der Untermieter dem Mitbewohner. Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten umgemeldet werden.
Versand bedenken
Für den Postweg ist zu bedenken, dass öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (Reisepass und Geburtsurkunde) vorgelegt werden müssen. Entweder in Form von Originaldokumenten oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigten Abschriften. Auch muss das ausgefüllte Meldezettelformular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden.
Weitere Infos auf
www.help.gv.at
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