Welches Tier darf rein?

Miete / 24.10.2017 • 15:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Kleintiere wie z. B. Hamster gelten als „wohnungsübliche“ Tiere.foto: Shutterstock
Kleintiere wie z. B. Hamster gelten als „wohnungsübliche“ Tiere.foto: Shutterstock

Welche Tiere dürfen Mieter in einer Wohnung halten
und was müssen Tierfreunde noch beachten?

Recht Wer als Mieter Haustiere halten will, stößt in Mietverträgen oft noch auf Klauseln, die dies untersagen. Der Passus „dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten“ wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) als gröblich benachteiligend angesehen und ist somit unwirksam. Auch wenn die Klausel im Mietvertrag unterschrieben wurde, ist es so, als wäre die Vereinbarung nicht vorhanden. Im Einzelfall kommt es sowohl auf die Art des Haustieres als auch auf die Rahmenbedingungen im Mietvertrag an.

Kleintiere sind o.k.

Tiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht, wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Wellensittiche und Ähnliche sind jedenfalls erlaubt. Mieter können diese Haustiere ohne weitere Nachfrage halten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass eine Verbotsklausel, die nicht klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht auf artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere (wie Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten) bezieht, grundsätzlich als gröblich benachteiligend zu qualifizieren sei. Findet sich im Mietvertrag gar keine Regelung zu Haustieren, dann sind wohnungsübliche Tiere – dazu zählen auch Hunde und Katzen – ebenfalls erlaubt. Wird im Mietvertrag vom Verbot bestimmter Tierarten wie Hunde („Kampfhund“, bestimmte Rassen) oder auch Katzen gesprochen, dann verstößt es nicht gegen den oben genannten generellen Ausschluss von Haustieren und der Mieter hat sich an dieses Tierverbot zu halten.

Weitere Informationen auf

www.mietervereinigung.at

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