Weg mit dem Schimmel!

Miete / 02.11.2017 • 10:12 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Mit reinem Wegwischen werden die Ursachen von Schimmelbefall nicht behoben.foto: Shutterstock
Mit reinem Wegwischen werden die Ursachen von Schimmelbefall nicht behoben.foto: Shutterstock

Schimmelbefall in der Wohnung ist eine klare Beeinträchtigung,
die behoben werden muss.

Gesundheit. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Schimmel in Wohnungen entsteht. Je nach Ursache sind entweder der Vermieter oder der Mieter für den Schaden verantwortlich. Liegen bauliche Mängel oder Wasserschäden vor, so wird dies meist durch einen Gutachter bestätigt oder ist einer Hausgemeinschaft bekannt. Die Mieter von betroffenen Wohnungen können Abhilfe verlangen und eventuell sogar eine Mietminderung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Schimmelschaden nicht aus einer Fehlnutzung eines Mietobjektes – wie zu wenig Lüften, zu viel Feuchtigkeit durch nasse Wäsche, exzessiv langes Duschen etc. – entstanden ist.

Nutzerverhalten
oder Bauschaden?

Schimmelflecken an Wand, Decke und in Ecken sind nicht nur ein optisches, sondern meist auch ein gesundheitliches Problem. Bei Auftreten von Schimmel muss umgehend der Vermieter kontaktiert werden. Dieser wird prüfen, wer den Schimmel beseitigen lassen muss. Wohnungen die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, müssen vom Vermieter wieder instand gesetzt werden. Sollte der Schaden durch falsches Heizen und Lüften entstanden sein, kann der Vermieter allerdings vom Mieter Schadenersatz einfordern. Unter Umständen ist auch ein Gutachten notwendig, um festzustellen, ob vom Schimmel eine Gesundheitsgefahr ausgeht oder was die Ursache für den Schimmelbefall ist. Wird das Thema zum Streitfall der nach Expertenmeinungen bis zum Anwalt oder auf Gericht geht, kann die Sache teuer werden. Übrigens hat der OGH festgehalten, dass Mieter bei  „üblichem Wohnverhalten“ keine Schuld an einem Schimmelbefall haben. Normales Lüften muss reichen. Sinnvoll ist, Schimmelschäden mit Fotos zu dokumentieren.

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