Stiegenhaus kein Abstellplatz

Stiegenhäuser sind freizuhaltende Areale und Fluchtwege. foto: shutterstock
Aus feuerpolizeilichen Gründen darf im Stiegenhaus
und Flur von Wohnanlagen nichts gelagert werden.
Sicherheit Bei neuen Wohnanlagen gehören Fahrradabstellräume, Fahrradkeller oder überdachte Radparkanlagen erfreulicherweise bereits zur Ausstattung. Dann ist klar: Fahrräder gehören in den Fahrradraum. Manche Mieter parken – mangels Möglichkeiten oder aus Bequemlichkeit, das eigene Bike dennoch ger