Unleidliches Verhalten

Das Gegenteil von unleidlichem Verhalten ist gute Nachbarschaft. foto: shutterstock
Nach dem Mietrechtsgesetz kann der Vermieter einen Mietvertrag kündigen,
wenn sich sein Mieter „unleidlich“ verhält.
Kündigungsgrund „Unleidliches Verhalten“ stellt nach dem Mietrechtsgesetz einen Kündigungsgrund dar. Gemeint ist rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten, das den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet. Auch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen das Eigentum, die Sittli