Kein Fall für den Abfluss

Verstopfte Abwasserrohre sorgen für Ärger
und hohe Kosten für die Allgemeinheit.
umwelt Zigarettenkippen sind hochgiftig und haben im Abwassersystem nichts verloren. Auch Medikamente müssen korrekt entsorgt und an Sammelstellen oder in Apotheken abgegeben werden – im Abwasser belasten sie die Umwelt und können nicht restlos abgebaut werden. Verpackungen sind geduldig, auch wenn eine Aufschrift besagt, dass man verbrauchte Katzenstreu oder Feuchttücher einfach über die Toilette entsorgen kann, ist das weder ratsam noch erlaubt. In Wohn-
anlagen sind verstopfte Toiletten, die womöglich zu einer Überschwemmung, die auch die Nachbarn betrifft, ein Ärgernis. Ein professioneller Kanalservice muss gerufen und die Rohrreinigung bezahlt werden. Kommt man den Übeltätern auf die Spur und kann deren Verschulden nachweisen, können diese Kosten eventuell weiterverrechnet werden. Viel öfter ist es jedoch der Fall, dass für eine unsachgemäße Entsorgung und die finanziellen Folgen daraus alle Mieter aufkommen müssen. In den Vorarlberger Gemeinden ist in den jeweiligen Kanalordnungen festgehalten, was verboten ist.
Giftig und gefährlich
So heißt es darin unter anderem, dass die Einbringung von Abfällen aller Art, dazu zählen insbesondere auch Altöle, Altfette, Molke, Jauche,
Lösungsmittel, Altfarben, Hygieneartikel, Bioabfall und dgl. verboten ist. Auch Stoffe, welche geeignet sind, die Anlage zu verstopfen – und darunter fällt Katzenstreu in der Regel ebenso wie Textilien, Mörtelreste, Bohremulsionen etc. – dürfen nicht über die Kanalisation entsorgt werden. Von selbst versteht sich, dass weder feuergefährliche, explosive und radioaktive Stoffe, noch Säuren, Laugen und giftige Stoffe, soweit diese die Abwasserbeseitigungsanlage beschädigen oder Personen oder den Betrieb der Anlage gefährden können, entsorgt werden.
Weitere Informationen auf
www.ris.bka.gv.at
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