Die Meldepflicht beachten

Miete / 18.07.2019 • 10:53 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Nach dem erfolgreichen Umzug ist die Meldung nicht zu vergessen.foto: Shutterstock
Nach dem erfolgreichen Umzug ist die Meldung nicht zu vergessen.foto: Shutterstock

Wer umzieht oder erstmals einzieht, muss sich innerhalb von drei Tagen
nach dem Bezug der Unterkunft beim Meldeamt anmelden.

Recht Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen. Für die persönliche oder postalische Anmeldung wird das Meldezettel-Formular ausgefüllt, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden oder liegt bei der Meldebehörde auf. Auf oesterreich.gv.at können Wohnsitzänderungen ohne Besuch am Meldeamt vor-
genommen werden.

Viele Anmeldemöglichkeiten

Anmelden kann man online mit der Handysignatur, persönlich am Meldeamt mit dem Reisepass oder der Geburtsurkunde. Es gibt sogar die Möglichkeit, sich via Boten oder postalisch anzumelden. Dazu müssen Original-
dokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten
Meldezettelformular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil er eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen hat, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2180 Euro) geahndet wird. Bei der Anmeldung selbst fallen übrigens keine Kosten oder Gebühren an. Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staats-
bürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d. h., es ist keine gesonderte Meldung notwendig.

Weitere Informationen auf

www.oesterreich.gv.at

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