Bankgarantie als Sicherstellung

Miete / 14.08.2019 • 12:32 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Üblich ist eine Kaution oder Bankgarantie in Höhe von drei Bruttomonatsmieten.
Üblich ist eine Kaution oder Bankgarantie in Höhe von drei Bruttomonatsmieten.

Die meisten Vermieter verlangen eine Sicherstellung für die Mieteinnahmen
oder für allfällige Schäden am Mietobjekt.

kaution Die Mietkaution wird beim Einzug des Mieters für den Vermieter hinterlegt. Zum Schutz des Mieters sind Maximalhöhe, Bezahlungsform etc. gesetzlich geregelt. In der Praxis wird eine Kaution in Höhe von drei Bruttomonatsmieten (max. 6 Bruttomonatsmieten) oder eine entsprechend hohe Bankgarantie verlangt. Sind Schäden in der Wohnung entstanden, die nicht der üblichen Abnutzung entsprechen, wird die Kaution vom Vermieter einbehalten. Kautionen können mittels Sparbuch oder durch eine Bankgarantie in selber Höhe hinterlegt werden. Diese bindet kein Geld direkt, setzt jedoch eine entsprechende Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit voraus. Geldinstitute gehen bei der Gewährung von Bankgarantien ähnlich vor wie bei der Vergabe eines Kredites. Eine Bankgarantie ist kostenpflichtig und anders als beim Sparbuch fallen hier laufende Kosten an. Bei der bar übermittelten Kaution ist der Vermieter verpflichtet, diese zinsbringend bei einer Bank in Form eines Kautionssparbuches anzulegen.

Die Bankgarantie

Die Bankgarantie garantiert dem Vermieter, dass die Bank einspringt, wenn der Mieter die Miete schuldig bleibt oder Schäden in der Wohnung anrichtet. Grundkriterium zum Erhalt einer Bankgarantie ist zunächst ein geregeltes, nachweisbares Einkommen auf Basis einer Berufstätigkeit oder –bei Selbstständigkeit die Vorlage einer Bilanz bzw. eines positiven Jahresabschlusses. Eine geregelte Kontoführung ist ein weiterer Bonuspunkt für eine positive Behandlung des Anliegens. Oft sind auch noch zusätzliche Sicherheiten erforderlich. Bei der Rückstellung der Wohnung entscheidet sich, ob die Kaution teilweise, ganz oder nicht einbehalten wird.

Weitere Informationen auf

www.oesterreich.gv.at

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